2005-07-29: Nicht mehr Geschäftsführer: de Man, Rob Gerardus Theodoor, Uden/Niederlande, *27.02.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Buijs, Roderick Willem Pieter, Oud Turnhout/Belgien, *01.09.1970; van den Hout, Hubertus Johannes Alphonsus Maria, Turnhout/Belgien, *02.04.1944, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-12-08: Bestellt als Geschäftsführer: Buijs, Rogier Theodor Robin Maria, Nijmegen/Niederlande, *07.05.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-01-22: Nicht mehr Geschäftsführer: van den Hout, Hubertus Johannes Alphonsus Maria, Turnhout/Belgien, *02.04.1944. Geschäftsanschrift: Flughafen Ring 1, 47652 Weeze.
2011-05-20: Bestellt als Geschäftsführer: Buijs, Epy Simon Cornelis Jeroen, Malden/Niederlande, *25.05.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2021 mit der Solid Executive Fluggesellschaft GmbH mit Sitz in Weeze (Amtsgericht Kleve, HRB 12120) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.