2007-12-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2002 zuletzt geändert am 13.08.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2007 hat den Sitz von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 55324) nach Solingen verlegt und § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages geändert. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Ernst, Siegburg, *01.09.1949, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-12-23: Geschäftsanschrift: Rathausplatz 1, 42651 Solingen. Mit der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16515) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2010 zugestimmt.
2011-03-03: Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst und insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens), § 3 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr), § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 8 (Bekanntmachungen) und die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 Euro beschlossen. Neue Firma: Solinger Bädergesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Vorhalten und der Betrieb von Bädern und sonstigen Sportanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen in Solingen sowie die Ausführung aller im Zusammenhang mit diesen Aufgaben stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. 26.000,00 EUR.
2011-03-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 16.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2011 und des Rats der Stadt Solingen vom 09.07.2010 und 18.02.2011 Teile des Vermögens der Gebietskörperschaft Stadt Solingen, nämlich den Regiebetrieb "Bäderbetrieb" als Gesamtheit im Wege der Spaltung zur Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-08-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dreesen, Michael, Solingen, *24.09.1963; Wolthoff, Thomas, Solingen, *14.10.1967.
2015-02-02: Bestellt als Geschäftsführer: Wolthoff, Thomas, Solingen, *14.10.1967, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Ernst, Siegburg, *01.09.1949. Prokura erloschen: Wolthoff, Thomas, Solingen, *14.10.1967.
2016-07-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Wolthoff, Thomas, Solingen, *14.10.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Olsen-Buchkremer, Kirsten, Dinslaken, *30.10.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-07: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bonner Straße 100, 42697 Solingen. Der mit der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16515) am 09.12.2010 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch Kündigung aus wichtigem Grund vom 21.07.2017 zum 21.07.2017 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.