2008-04-16: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wolske, Birger, Pappenheim, *06.07.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-08-03: Bestellt: Geschäftsführer: Zähler, Reiner, Schweitenkirchen, *08.09.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-01: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Wolske, Birger, Pappenheim, *06.07.1953.
2015-10-31: Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wolske, Birger, Pappenheim, *06.07.1953, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-14: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Bücker, Michael, Pappenheim, *08.01.1947. Bestellt: Geschäftsführer: Bücker, Lars, Langenaltheim, *29.09.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-12-06: Bestellt: Geschäftsführer: Weisel, Holger, Weißenburg, *10.10.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-05: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Wolske, Birger, Pappenheim, *06.07.1953.
2019-09-07: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Solnhofer Portland-Zementwerke GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Solnhofen verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.