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Soluvia Energy Services GmbH

Energiewirtschaft, Energiedatenmanagement, Messstellenbetrieb..., Whistleblower-Hotline, Zählerfernauslesung
Adresse / Anfahrt
Andrestraße 71
63067 Offenbach am Main
2x Adresse:

Luisenring 49
68159 Mannheim


Uhlenkrog 32-34
24113 Kiel


Kontakt
42 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 42 Mitarbeiter
Gründung 2006
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2018. Geschäftsanschrift: Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main. Gegenstand: a) das gesamte Mess- und Zählwesen zum Erfassen von Elektrizitäts-, Gas- Fernwärme-, Dampf- und Wasserverbräuchen für Versorgungsunternehmen und Dritte sowie die Messdatenbereitstellung für die Netzsteuerung und für Abrechnungszwecke einschließlich der Abrechnung von Netzentgelten und Konzessionsabgaben. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Leistungen wie insbesondere die Aufbereitung von messtechnischen Daten zur Führung, Bilanzierung und Abrechnung von energiewirtschafltichen Bilanzkreisen, insbesondere für Netzbetreiber bei der Jahresmehr- und Jahresmindermengenberechnung und der Abrechnung. b) der Betrieb von Call-Centern, Dienstleistungen in den Geschäftsbereichen Telefonmarketing und -beratung, Abrechnungsdienst- und Beratungsleistungen sowie die Implementierung von Abrechnungssoftware, Inkassodienstleistungen, Leistungen im Bereich des Kundenmanagements sowie Schulungs- und Trainingsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hornfeck, Gerald, Alzenau, *25.04.1962; Sperfeld, Dietmar, Kiel, *27.02.1963. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.

2019-03-06:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Soluvia GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 703340) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-03-13:
Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 07.03.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-03-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Soluvia Metering GmbH mit dem Sitz in Offenbach am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-03-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Soluvia Billing GmbH mit dem Sitz in Offenbach am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kunath, Klaus, Birkenheide, *24.12.1969; Lüdtke, Stephan Reinhard, Bürstadt, *31.05.1982.

2019-10-02:
Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.

2020-05-18:
Prokura erloschen: Lüdtke, Stephan Reinhard, Bürstadt, *31.05.1982.

2020-11-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Soluvia GmbH mit dem Sitz in Mannheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-04-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Meyer, Christian, Weisenheim am Sand, *05.03.1977.

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