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Solyco Technology GmbH

TECC, SOLvert, PV Panels..., SOLON, IONOS, ZetinSolar, AKG
Adresse / Anfahrt
Baseler Straße 60
12205 Berlin
2x Adresse:

Am Keuneschen Graben 6
03149 Forst (Lausitz)


c/o MotionLab Berlin
Bouchestraße 12
12435 Berlin


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-04:
Firma: AKG Forst GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Baseler Straße 60, 12205 Berlin; Gegenstand: Der Erhalt und die Vermarktung der sich im Besitz der Gesellschaft befindlichen Immobilien. Dies beinhaltet auch die Vermietung von Lagerflächen sowie der Handel mit Maschinen; die Entwicklung und Herstellung von Produkten zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme sowie der Handel mit solchen Produkten; der Besitz und das Betreiben von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme und Vermarktung der erzeugten Energie; die Beratung Dritter auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Podlowski, Lars, *24.12.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.10.2007 zuletzt geändert durch Beschluss vom 02.04.2014 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2015 ist der Sitz der Gesellschaft von Forst (Amtsgericht Cottbus, HRB 11567 CB) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 15.01.2008

2016-12-28:
Firma: Solyco Technology GmbH; Gegenstand: Die Entwicklung und Herstellung von Produkten zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Der Handel mit Produkten zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Die Durchführung wissenschaftlicher Studien im Bereich der umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Beratung Dritter auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Der Erhalt und die Vermarktung der sich im Besitz der Gesellschaft befindlichen Immobilien. Dies beinhaltet auch die Vermietung von Büro-, Werkstatt- und Lagerflächen. Der Besitz und das Betreiben von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme und Vermarktung der erzeugten Energie. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2016 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der PI Solar Technology GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159325 B) auf die Gesellschaft um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Gründungskosten).. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PI Solar Technology GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159325 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.