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Sommer & Dr. Kreth Assekuranz Management GmbH

Kammerberufe, Insolvenzverfahren, BDVM..., Insolvenzverwalter, Marktzugriff, Rickelen
Adresse / Anfahrt
Marienstraße 20
40212 Düsseldorf
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: van Rickelen, Holger, Oberhausen, *19.09.1964.

2012-03-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kreth, August Wilhelm, Mönchengladbach, *05.01.1928. Bestellt als Geschäftsführer: Keiper, Jens, Mettmann, *30.09.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: Sommer & Dr. Kreth Assekuranz Management GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Sommer, Benjamin, Duisburg, *21.11.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Weitz & Dr. Kreth Versicherungsmanagement GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 72534) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.