2011-08-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Großbettlingen (bisher Amtsgericht Stuttgart, HRB 724785) nach Marienheide beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Krüenberg 3, 51709 Marienheide. Gegenstand: Herstellung, Marketing und Vertrieb von Schleif- und Trennmitteln im Schwerpunkt für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie das Bauhandwerk, die über den Baufachhandel beliefert werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vollmers, Stefan, Friedberg, *14.05.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der Sonnenflex Abrasives GmbH, Frickenhausen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225208) begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
2013-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR beschlossen. 175.000,00 EUR.
2017-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sonnenflex Frowein Germany GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.05.2017 mit der Frowein & Co. GmbH mit Sitz in Marienheide verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 175.000,00 EUR um 126.000,00 EUR auf 301.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Frowein & Co. GmbH mit Sitz in Marienheide beschlossen. Neues Stammkapital: 301.000,00 EUR.