2013-09-23: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.08.2013 (14 IN 354/13) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
2018-06-19: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.