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Sonnenschutz Caris GmbH

Sonnenschutzlösung, Lamellendächer, Begebenheiten..., Lamellen, Glasschiebeelemente, Zip-Markisen, Wettereinflüssen, Sonnenschirme, Acryltuch, Lichtzufuhr
Adresse / Anfahrt
Holtweg 45
41379 Brüggen
1x Adresse:

Hammer Landstraße 113
41460 Neuss


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Caris, Heinz. Geschäftsführer: Caris, Guido, Brüggen, *25.05.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-05-12:
Geschäftsanschrift: Holtweg 45, 41379 Brüggen.

2022-01-07:
Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2021 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00 ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 und § 7 zu ändern. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2022-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 26.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Rudolf Vetterl Sonnenschutzanlagen Vertriebs GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 85016) beschlossen. Neue Firma: Sonnenschutz Caris GmbH. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR.

2022-05-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 20.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 mit der Rudolf Vetterl Sonnenschutzanlagen Vertriebs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 85016) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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