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Sonnenwind GmbH

Windmühlenhof
Adresse / Anfahrt
Dresdner Straße 146
09526 Olbernhau
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2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2013 mit Nachtrag vom 16.09.2013. Geschäftsanschrift: Dresdner Straße 46, 09526 Pfaffroda OT Dittmannsdorf. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen, Gaststätten und Pensionen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tanneberger, Patricia, Pfaffroda - Dittmannsdorf, *25.08.1968; Tanneberger, Tom, Winkelhaid, *12.12.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Sonnenwind GmbH & Co.KG, mit dem Sitz in Pfaffroda (Amtsgericht Chemnitz HRA 5177).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-10-11:
Die Sonnenwind Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Pfaffroda (Amtsgericht Chemnitz HRB 21361) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.