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Sozial-AG
33607 BielefeldDE
3x Adresse:
Walther-Rathenau-Straße 62
33602 Bielefeld
Prinzenstraße 1
33602 Bielefeld
Blackenfeld 56
33739 Bielefeld
Walther-Rathenau-Straße 62
33602 Bielefeld
Prinzenstraße 1
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Blackenfeld 56
33739 Bielefeld
mind. 13 Mitarbeiter
12x HR-Bekanntmachungen:
2008-06-25:
Die Hauptversammlung vom 25.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 100.000,00 EUR beschlossen.
2010-02-01:
Die am 25.08.2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR ist durchgeführt; § 5 (Grundkapital) der Satzung ist geändert. Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Str. 62, 33602 Bielefeld. 650.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2010-11-10:
Die Hauptversammlung vom 20.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 3 Abs. 4 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Bekanntmachungen), § 6 Abs. 5 und 6 (Aktien), § 8 (Vorstand), § 10 (Gesetzliche Vertretung), § 11 (Zusammensetzung, Amtszeit und Organisation des Aufsichtsrats) und § 21 (Jahresabschluß und Lagebericht) der Satzung geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen; 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 18. Förderung der Kriminalprävention; 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke; 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: - Förderung des Wohlfahrtswesens - berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet.
2011-04-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *10.05.1950.
2011-10-14:
Die Hauptversammlung vom 26.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen.
2012-10-16:
Die Hauptversammlung vom 30.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aktien) Abs. 6 beschlossen.
2013-10-10:
Die Hauptversammlung vom 23.08.2013 hat die Erweiterung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 2 Nr. 24 bis 28 beschlossen. Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen; 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 18. Förderung der Kriminalprävention; 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke; 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung; Nr. 25 Förderung der Religion; Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; Nr. 27 allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; Nr. 28 Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: - Förderung des Wohlfahrtswesens - berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet. Prokura erloschen: Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *10.05.1950.
2014-09-16:
Die Hauptversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) unter Einfügung eines neuen Absatzes 5 beschlossen.
2018-09-05:
Von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld, *04.06.1960; Schaible, Franz, Bielefeld, *04.12.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Peters, Stefan, Herford, *16.02.1967.
2019-09-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2020-05-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lemmen, Veith, Dortmund, *20.01.1984.
2022-07-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Meisenstraße 65, 33607 Bielefeld.
2008-06-25:
Die Hauptversammlung vom 25.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 100.000,00 EUR beschlossen.
2010-02-01:
Die am 25.08.2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR ist durchgeführt; § 5 (Grundkapital) der Satzung ist geändert. Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Str. 62, 33602 Bielefeld. 650.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2010-11-10:
Die Hauptversammlung vom 20.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 3 Abs. 4 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Bekanntmachungen), § 6 Abs. 5 und 6 (Aktien), § 8 (Vorstand), § 10 (Gesetzliche Vertretung), § 11 (Zusammensetzung, Amtszeit und Organisation des Aufsichtsrats) und § 21 (Jahresabschluß und Lagebericht) der Satzung geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen; 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 18. Förderung der Kriminalprävention; 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke; 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: - Förderung des Wohlfahrtswesens - berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet.
2011-04-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *10.05.1950.
2011-10-14:
Die Hauptversammlung vom 26.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen.
2012-10-16:
Die Hauptversammlung vom 30.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aktien) Abs. 6 beschlossen.
2013-10-10:
Die Hauptversammlung vom 23.08.2013 hat die Erweiterung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 2 Nr. 24 bis 28 beschlossen. Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen; 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 18. Förderung der Kriminalprävention; 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke; 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung; Nr. 25 Förderung der Religion; Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; Nr. 27 allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; Nr. 28 Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: - Förderung des Wohlfahrtswesens - berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet. Prokura erloschen: Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *10.05.1950.
2014-09-16:
Die Hauptversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) unter Einfügung eines neuen Absatzes 5 beschlossen.
2018-09-05:
Von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld, *04.06.1960; Schaible, Franz, Bielefeld, *04.12.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Peters, Stefan, Herford, *16.02.1967.
2019-09-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2020-05-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lemmen, Veith, Dortmund, *20.01.1984.
2022-07-07:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Meisenstraße 65, 33607 Bielefeld.