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Sozialstation Klettgau-Rheintal gGmbH

Pflegedienst, Fachangestellte/r, Pflegefachmann/frau..., Alltag und Altenbetreuung, Gemeinden Dettighofen, Lottstetten und Jestetten, Urheberrechtsvermerk, Dieses Feld, Auszubildende/r, Beginne, Pflegefachfrau
Adresse / Anfahrt
Hardweg 6
79771 Klettgau
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2016. Geschäftsanschrift: Hardweg 6, 79771 Klettgau. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft sind Angebote von Diensten in der Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich an anderen Vereinigungen und Unternehmen beteiligen und Betriebsträgerschaften übernehmen. Die Gesellschaft wendet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse in ihrer jeweiligen, im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg veröffentlichten Fassung an. Sie schließt mit ihren angestellten Mitarbeitern Arbeitsverträge nach den "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes " ab. Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben arbeitet die Gesellschaft mit anderen kirchlich-caritativen Trägern und Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Organisationen zusammen. Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied des Caritasverbandes Hochrhein e.V.. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Siebler, Christoph, Klettgau, *01.06.1963. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Sozialstation Klettgau- Rheintal e.V.", Klettgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 620414) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-18:
Die Gesellschaft hat am 17.07.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.