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Sozialtherapeutisches Zentrum Gut Priemern gGmbH

Lebenslagen, Café Melange, Zweckbetrieb..., Anwohner, Wirtschaftshof, Stendaler
Adresse / Anfahrt
Priemern 2
39606 Altmärkische Höhe
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-08-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2006 hat die Änderung des § 7 (Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.

2009-04-20:
Geschäftsanschrift: Priemern 2, 39606 Bretsch.

2012-07-09:
Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun: Neuer Sitz: Altmärkische Höhe. Geschäftsanschrift: Priemern Nr. 2, 39606 Altmärkische Höhe OT Priemern. Bestellt: Geschäftsführer: Lenz, Christoph, Bismark OT Meßdorf, *08.05.1981, einzelvertretungsberechtigt. Geändert, nun: Geschäftsführer: Lenz, Uwe, Bismark OT Meßdorf, *10.05.1951, einzelvertretungsberechtigt.

2013-02-11:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lenz, Uwe, Meßdorf, *10.05.1951.

2015-08-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden der Sitz und der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Gegenstand: Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Betreuung von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen sowie die Durchführung von Beschäftigungsprojekten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Einrichtungen für Beschäftigungsprojekte und Einrichtungen der Tafel.

2018-11-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2018 hat die Änderung der §§ 2 und 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO in der jeweils gültigen Fassung. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Betreuung von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen sowie die Durchführung von Beschäftigungsprojekten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, b) Einrichtungen der Eingliederungshilfe, c) Einrichtungen für Beschäftigungsprojekte, d) Einrichtungen der Tafel. 3. Die Gesellschaft darf für die oben genannten Zwecke auch Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 58 Nr. 1 AO weiterleiten. 4. Das Eingehen von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erlaubt. Ferner dürfen auch Darlehen zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken an gemeinnützige verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG gewährt werden.

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