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Space Cab - Luisenstadt Taxi GmbH

Kundengeschichten, Unermüdlichkeit, Gesprächen..., Maskottchen, Berichte von Traumtouren, Flesch
Adresse / Anfahrt
Schönleinstraße 25
10967 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Schönleinstraße 25, 10967 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Rosinke, Peter-Michael; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Häfner, Walter; Geschäftsführer: 3. Berndt, Stephan, *04.10.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2019-03-06:
Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 ist das Stammkapital auf 51.129,19 EUR umgestellt, sodann um 48.870,81 EUR auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 und 13 (Stimmrecht, Beschlussfassung).

2019-09-16:
Firma: Space Cab - Luisenstadt Taxi GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 100.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 500,00 EUR auf 100.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage hat Herr Stephan Josef Berndt als Inhaber des von ihm unter der Firma Stephan Berndt Taxibetrieb e. K. betriebene Unternehmen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 56090 B) dieses aus seinem Vermögen auf die Gesellschaft ausgegliedert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.