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Spagl GmbH Leisten und Rahmen für Bilder

Rahmenkunst, Fachpartner-Bereich, Vergolderrahmen..., Wechselrahmen, Bilderleisten-Kollektion, CRESCENT EUROPE, Möbel und Holzwaren
Adresse / Anfahrt
Spagl-Straße 2
94116 Hutthurm
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Gründung 1901
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-29:
Prokura erloschen: Himpsl, Reinhard, Zenting.

2006-11-30:
Prokura erloschen: Himpsl, Reinhard, Zenting.

2006-12-21:
Prokura erloschen: Himpsl, Reinhard, Zenting.

2007-10-24:
Einzelprokura: Schweikl, Fritz, Hutthurm, *20.07.1962.

2008-01-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 hat die Satzung neu gefasst. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura: Pernpointner, Katrin, Passau, *05.01.1959.

2015-04-17:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pernpointner, Heinrich, Passau, *22.09.1943. Bestellt: Geschäftsführer: Pernpointner, Katrin, Passau, *05.01.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Pernpointner, Katrin, Passau, *05.01.1959. Einzelprokura: Pernpointner, Fabian, Passau, *03.03.1988.

2018-12-20:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pernpointner, Katrin, Passau, *05.01.1959. Bestellt: Geschäftsführer: Pernpointner, Fabian, Salzweg, *03.03.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Pernpointner, Fabian, Passau, *03.03.1988. Einzelprokura: Pernpointner, Katrin, Passau, *05.01.1959.

2019-05-01:
Die Spagl Leistenproduktion GmbH mit dem Sitz in Hutthurm ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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