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Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG

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Badener Straße 3
76287 Rheinstetten
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mind. 11 Mitarbeiter
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14x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-26:
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2007 hat die Änderung der Satzung insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 15 (Vertretung) sowie die vollständige Neufassung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen, die Vermittlung von Immobilien. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

2009-07-10:
Bestellt als Vorstand: Glassl, Dietmar, Waldbronn, *21.11.1964. Nicht mehr Vorstand: Kramer, Günter, Straubenhardt, *15.09.1948.

2010-07-09:
Prokura erloschen: Hammer, Ulrich, Karlsruhe.

2011-08-05:
Die Vertreterversammlung vom 16.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung) beschlossen.

2012-06-01:
Die Vertreterversammlung vom 23.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen und Versicherungen; die Vermittlung von Immobilien. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

2014-03-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Czanderle, Ralf, Rheinstetten, *16.04.1965.

2015-04-09:
Prokura erloschen: Muckenhirn, Edelbert, Pforzheim, *25.09.1949.

2018-07-26:
Die Vertreterversammlung vom 16.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) beschlossen.

2018-10-26:
Bestellt als Vorstand: Maisenhelder, Gert, Gondelsheim, *09.11.1948. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstandsvorsitzender: Schuppiser, Harald, Rheinstetten, *26.05.1962.

2019-03-04:
Prokura erloschen: Czanderle, Ralf, Rheinstetten, *16.04.1965.

2019-12-20:
Bestellt als Vorstand: Wehe, Steffen, Baden-Baden, *12.10.1966. Nicht mehr Vorstand: Glassl, Dietmar, Waldbronn, *21.11.1964; Maisenhelder, Gert, Gondelsheim, *09.11.1948.

2020-07-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Moser, Ralf, Birkenfeld, *16.10.1957; Simon, Andreas, Karlsdorf-Neuthard, *31.08.1978; Stahl, Wolfram, Karlsruhe, *18.08.1960.

2021-04-21:
Die Vertreterversammlung vom 18.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26b (Wählbarkeit), § 26d (Aktives Wahlrecht), § 26e (Wahlverfahren), § 26f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 37 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen) sowie die Einfügung des § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), des § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und des § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen und Versicherungen; die Vermittlung von Immobilien. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.

2022-02-14:
Keine Nachschusspflicht. Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

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