2007-05-09: Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 18.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben) und 5 (Vorstand) beschlossen. Die Sparkasse kann alle banküblichen Geschäfte betreiben, soweit nicht bestimmte Arten von Geschäften nach Maßgabe einer Sparkassenverordnung (§ 6 Abs. 1 NSpG) ausgeschlossen sind. Weitere Geschäfte, die auch von anderen Kreditinstituten üblicherweise ihren Kunden angeboten werden und mit zulässigen Geschäften der Sparkasse im engen Sachzusammenhang stehen, sind ebenfalls zulässig. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Sie sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt.
2008-03-07: Die Hauptversammlung vom 11.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.Der Vorstand besteht aus drei Personen. Jeweils zwei vertreten gemeinsam.
2008-03-14: Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Aurich-Norden vom 11.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
2013-09-06: Nicht mehr Vorstand: Ernst, Hinrich, Aurich, *02.08.1950. Bestellt als Vorstand: Reinhardt, Jörg, Aurich, *12.05.1967. Nach Zentralisierung der Registergerichte zum Amtsgericht Aurich werden die zwei Registerstellen der Sparkasse Aurich - Norden in Ostfriesland - Ostfriesische Sparkasse -, Aurich und Norden (Amtsgericht Aurich HRA 2011 und Amtsgericht Emden HRA 3865, jetzt Amtsgericht Aurich HRA 100757) beim Amtsgericht Aurich geführt. HRA 2011 mit HRA 100757 zusammengelegt. HRA 2011 aufgehoben.
2019-10-01: Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes vom 25.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) und am 24.09.2019 die Änderung des § 13 (Bekanntmachung von Satzungen) beschlossen. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Sie vertreten gemeinschaftlich. Nicht mehr Vorstand: Grün, Carlo, Aurich, *03.02.1955.