2006-06-13: Die Zweckverbandsversammlung vom 27.11.2002 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz, Haftung des Gewährträgers), 18 (Anlage in Beteiligungen), 26 (Zusammensetzung des Verwaltungsrates), 28 (Sitzungen des Verwaltungsrates), 41 (Auflösung), 44 neu (Haftung des Trägers ab dem 19.07.2005) beschlossen. § 44 wird zu § 45. Die Inhaltsübersicht ist geändert.
2010-01-21: Die Zweckverbandsversammlung vom 17.06.2008 hat die Satzungsneufassung beschlossen.
2011-04-12: Die Zweckverbandsversammlung vom 25.11.2010 hat die Neufassung der Satzung insbesondere der Zweckänderung beschlossen. Unternehmensgegenstand nun: (1) Die Sparkasse hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie fördert die kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. (2) Die Sparkasse hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand nach Maßgabe dieser Satzung. Die Sparkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihrem Geschäftsgebiet zu beraten und sie beim Zugang zu Förderkrediten zu betreuen.
2015-09-02: Bestellt als Mitglied des Vorstandes: Below, Harald, Frankenberg, *14.10.1972.
2018-09-21: Nicht mehr Mitglied des Vorstandes: Clemens, Reinhold, Allendorf , *21.04.1955.