2011-01-13: 04.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Sparkasse hat die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie fördert die kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Die Sparkasse hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand nach Maßgabe dieser Satzung. Die Sparkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihrem Geschäftsgebiet zu beraten und sie beim Zugang zu Förderkrediten zu betreuen.