2020-08-25: Geschäftsanschrift: Grevenkoper Riep 13, 25361 Grevenkop; Gegenstand: Die Förderung der Erziehung und der Jugendhilfe nach § 52 AO. Kapital: 25.500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Hardenberg, Manuela, *05.05.1965, Grevenkop; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.06.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Spatzenriep e.V. mit Sitz in Grevenkop (Amtsgericht Pinneberg, VR 1456 PI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.06.2020.
2020-11-02: Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Jugendhilfe nach § 52 AO. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Kindertageseinrichtungen für Kinder von null bis Schuleintritt, deren Förderung sowie deren Betreuung und Verpflegung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Zu den eingezahlten Kapitalanteilen und zu den geleisteten Sacheinlagen zählen nicht die aufgrund der Umwandlung enstandenen Kapitalanteile und das auf den Umwandlungsstichtag vorhandene Vermögen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 geändert.