2020-12-11: Partnerschaft. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 i.V.m. 43 a Abs. 3 WPO. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Spengler, Peter, Wirtschaftsprüfer, Hamburg, *20.05.1955; Tammena, Hermann, Wirtschaftsprüfer, Hamburg, *24.04.1953, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.