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Spezialklinik für zahnärztliche Implantologie und Ästhetik AG

Adresse / Anfahrt
Friedenstraße 2b
45470 Mülheim an der Ruhr
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-04:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.11.2003, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.01.2005 geändert. Gegenstand: die Ausübung zahnärztlicher Tätigkeit einschließlich der heilberuflichen Tätigkeit des Zahnarztes als solche, insbesondere das Betreiben einer Zahnklinik zum Zwecke der stationären Aufnahme von Patienten. Zum Geschäftszweck zählt insbesondere die Anschaffung oder Anmietung geeigneter Räumlichkeiten, die Anschaffung oder Anmietung geeigneter Praxiseinrichtung sowie die Anschaffung von Arztbedarf, die Anstellung von Personal einschließlich der Anstellung von Zahnärzten. Ferner zählt zum Geschäftszweck der An- und Verkauf von zahnärztlichen Materialien und Implantaten. Dabei wird satzungsgemäß vereinbart, dass die zahnärztliche Heilbehandlung grundsätzlich im Namen und für Rechnung der Gesellschaft durch Zahnärzte durchgeführt wird. Sollte aus standesrechtlichen Gründen oder aus kassenzahnärztlichen Gründen es erforderlich sein, dass die Zahnärzte in eigener Person die Behandlung gegenüber dem Patienten im Außenverhältnis abrechnen müssen oder gegenüber der kassenzahnärztlichen Vereinigung die Abrechnung im eigenen Namen und die Behandlung in eigener Person durchführen müssen, so gilt jedenfalls im Innenverhältnis weiterhin, dass die Heilbehandlung auf Rechnung der Gesellschaft erfolgt. Der behandelnde Zahnarzt unterliegt bei der Ausübung der heilberuflichen Tätigkeit als solche keinerlei Weisungen der Gesellschaft oder ihrer Vorstände und ist ausschließlich seinem Gewissen, den für ihn geltenden Vorschriften und dem Standesrecht verantwortlich. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis und / oder im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt wird. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertritt jeder die Gesellschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied ist von den Beschränkungen befreit, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Weber, Heidi, Mülheim an der Ruhr, *14.04.1957. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Das Grundkapital ist eingeteilt in 50 Stückaktien zu je 1000,- EUR, die alle auf den Inhaber lauten.Sie werden zum Nennwert ausgegeben.Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: Weber , Heidi , Mülheim an der Ruhr.Den ersten Aufsichtsrat bilden: Dr. Weber , Michael , Mülheim an der Ruhr Dr. Sliwowski , Christoph , Erkrath Dr. Hildebrandt , Uwe , Meerbusch. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer können bei Gericht eingesehen werden.Der Vorstand besteht aus einem Personen.

2010-07-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2010-08-20:
Geschäftsanschrift: Friedenstr. 2 b, 45470 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Vorstand: Weber, Heidi, Mülheim an der Ruhr, *14.04.1957. Bestellt als Vorstand: Intveen, Peter, Mülheim an der Ruhr, *28.04.1973.

2010-10-01:
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder berechtigt sind, im Rahmen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2015-09-17:
Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.