2019-07-10: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekten zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur im Rahmen der Berufsaufgaben des Architekten gem. Art. 3 Abs. 1 und Abs. 6 BauKaG. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Ing. (FH) Spiegler, Hermann, Architekt, Pfaffenhofen a.d. Roth, *17.02.1956. Partner: M.Sc. Schmitt, Bastian, Architekt, Weißenhorn, *01.09.1984.