2013-11-05: VR 70339:Sportverein,,DJK" Westfalia 1920 Soest e. V., Soest ( Soest). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 20.04.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2013 mit dem Soester Spiel - Verein 09 e.V. mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg VR 70410) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.