2005-07-15: Fußball-Club Bayern Hof 1910 e. V., Hof/Saale (Postfach 12 12, 95011 Hof/Saale).Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins " Spielvereinigung Hof 1893 e.V. mit dem Sitz in Hof /Saale (Amtsgericht Hof ,VR 16) " auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2005, des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 04.05.2005 und des Beschlusses der Mitgliederversammmlung des übertragenden Vereins vom 04.05.2005.Der Name des Vereins ist geändert. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-07-20: Fußball-Club Bayern Hof 1910 e. V., Hof/Saale (Postfach 12 12, 95011 Hof/Saale).Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins " Spielvereinigung Hof 1893 e.V. mit dem Sitz in Hof /Saale (Amtsgericht Hof ,VR 16) " auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2005, des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 04.05.2005 und des Beschlusses der Mitgliederversammmlung des übertragenden Vereins vom 04.05.2005.Der Name des Vereins ist geändert. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-16: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 07.02.2020 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 25.07.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.02.2020 Teile des Vermögens (Sachaufwand und Rechtsbeziehungen der 1. Fußballmannschaft sowie der Fußball-A- und B- Jugend) auf die SpVgg Bayern Hof Spielbetriebs GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 6025) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.