2014-01-21: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 03.12.2013 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 27.11.2013 und Beschluß der Hauptversammlungversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 03.12.2013 Teile des Vermögens gemäß dem Vertrag anliegenden Ausgliederungsverzeichnis auf die Spielvereinigung Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 9523) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.