2014-03-24: eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 24.01.2014. Der Verein ist im Wege der Verschmelzung durch Neugründung gemäß den §§ 99 ff. und 36 ff. UmwG als neuer Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers SV Rheurdt 1923 e.V. mit Sitz in Rheurdt (Amtsgericht Kleve VR 30474) vom 24.01.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers Sportverein Schaephysen 1945 e.V. mit Sitz in Rheurdt-Schaephuysen (Amtsgericht Kleve VR 30476) vom 24.01.2014 entstanden.
2014-03-25: eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 24.01.2014. Der Verein ist im Wege der Verschmelzung durch Neugründung gemäß den §§ 99 ff. und 36 ff. UmwG als neuer Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers SV Rheurdt 1923 e.V. mit Sitz in Rheurdt (Amtsgericht Kleve VR 30474) vom 24.01.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers Sportverein Schaephysen 1945 e.V. mit Sitz in Rheurdt-Schaephuysen (Amtsgericht Kleve VR 30476) vom 24.01.2014 entstanden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.