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Spinner Lauenstein GmbH

Elektrotechnik, Lokales Unternehmen, Messmittel..., Rundfunk, Drehübertrager, In-Building, Broadcast, Radar, Satellite, Mobilfunklösungen, Components
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 12
01778 Lauenstein
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 79 Mitarbeiter
Gründung 1946
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-17:
Einzelprokura: Böhme, Jörg, Altenberg OT Oberbärenburg, *05.04.1952. Prokura geändert, nun Einzelprokura: Zimmerhäckel, Bernd, Glashütte, *02.04.1952.

2008-01-17:
Bestellt: Geschäftsführer: Böhmer, Peter, Dippoldiswalde OT Malter, *06.01.1967. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weise, Siegfried, Bärenhecke, *02.02.1945. Prokura erloschen: Böhmer, Peter, Dippoldiswalde, *06.01.1967.

2010-02-18:
Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 12, 01778 Geising ST Lauenstein. Einzelprokura: Wolf, Tino, Geising ST Lauenstein, *07.09.1968.

2012-10-11:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 12, 01778 Altenberg ST Lauenstein. Prokura erloschen: Zimmerhäckel, Bernd, Glashütte, *02.04.1952.

2013-05-08:
Prokura erloschen: Böhme, Jörg, Altenberg OT Oberbärenburg, *05.04.1952. Einzelprokura: Eichler, Jörg, Dresden, *12.04.1979.

2017-03-14:
Bestellt: Geschäftsführer: König, Katharina, München, *14.03.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-17:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böhmer, Peter, Dippoldiswalde OT Malter, *06.01.1967.

2017-03-30:
Prokura erloschen: Wolf, Tino, Geising ST Lauenstein, *07.09.1968.

2017-07-24:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPINNER GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 3824) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-09-27:
Die Verschmelzung wurde am 22.09.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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