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Spirit Yoga und Spa GmbH & Co. KG

Yoga-Studio, Restorativ, Studio Zehlendorf..., Ruhebereich, Saunagang, Lehrpersönlichkeit, Lehrtätigkeit, Yogaklassen, Intromodul, Yogalehrende
Adresse / Anfahrt
Goethestraße 2-3
10623 Berlin
1x Adresse:

Martin-Buber-Straße 23
14163 Berlin


Kontakt
69 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 69 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-09-29:
Spirit Yoga und Spa GmbH & Co. KG, Berlin, Goethestraße 2-3, 10623 Berlin, (Gegenstand: Betrieb eines Yoga-Studios und Spa und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, wie Durchführung von Kursen und Veranstaltungen, Handel mit ZubehörartikeIn, Vermietung von Räumlichkeiten, Aufbau eines Franchisesystems für Yoga-Schulen.). Firma: Spirit Yoga und Spa GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Goethestraße 2-3, 10623 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Spirit Yoga Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 127272 B) Rechtsform: Kommanditgesellschaft.

2011-01-26:
Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.10.2010 sowie des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage ist der Teilbetrieb " Yogastudio" des "Spirit Yoga e.K.", mit dem Sitz in Berlin ( Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43588) als Gesamtheit aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Ausgliederung auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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