2010-01-15: Geschäftsanschrift: Vespergang 34, 24119 Kronshagen Gegenstand: Erstellung und Vertrieb von Hard- und Software und Rechenzentrumsdienstleistungen, Handel mit Waren und Dienstleistungen im Rahmen des E-Commerce, Beratung und Serviceleistungen zu Hard- und Software und E-Business und Online-Marketing; Erwerb, dauernde Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie Erbringung von damit zusammenhängenden Planungs-, Public Relations-, Koordinations-, Finanzierungs-, Beratungs- und Managementaufgaben Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der sie allein vertritt. Der Geschäftsführer darf die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten. Geschäftsführer: 1. Stech, Carsten, *02.11.1968, Kronshagen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.12.2009.
2017-04-19: Name der Firma: Splendid Internet GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kiel; Geschäftsanschrift: Schauenburger Straße 116, 24118 Kiel; Kapital: 25.500 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.01.2017 ist das Stammkapital auf 25.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 1 und 3.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 1.
2020-12-30: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Stech und Schwarz UG mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 17421 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MCare GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 17163 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.