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Sportakademie Baumann GmbH

Kampfsportschule, Technikteil, Lehrteam..., Selbstverteidigung, Krav Maga DEFCON®, Maga DEFCON®, Adrenalin, Warm-up, Drill, Privatschule
Adresse / Anfahrt
Schwedendammstraße 11
78050 Villingen-Schwenningen
3x Adresse:

Obertorstraße 28
88662 Überlingen


Carl-Benz-Straße 27
78224 Singen (Hohentwiel)


Heiligenbreite 20
88662 Überlingen


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9 Ansprechpartner/Personen
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mind. 9 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-01-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2020. Geschäftsanschrift: Schwendendammstraße 11, 78050 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Der Betrieb einer Sportakademie und Sportschule im Bereich Krav Maga, Selbstverteidigung, Kampfsport und Fitness. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Baumann, Robin, Villingen-Schwenningen, *01.05.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Baumann, Robin, Villingen-Schwenningen, *01.05.1984 als Inhaber der Firma "Sportakademie Robin Baumann e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706657) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.10.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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