2011-02-16: Sportclub (SC) Gut Heil Neumünster von 1881 e. V., Neumünster. Rechtsverhältnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2011, berichtigt am 07.02.2011 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 15.11.2010 und vom 16.11.2010 der Sportkegler-Verein Neumünster von 1921 e.V. mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, VR 8 NM) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.