2019-04-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2019. Geschäftsanschrift: Loborner Straße 5, 42859 Remscheid. Gegenstand: - der Betrieb eines Gesundheits- und Fitnessstudios sowie der Handel mit Artikeln zur Unterstützung von Fitness-Training - die Organisation von Sportveranstaltungen aller Art - der Vertrieb von Sportgeräten, Nahrungsergänzungsmitteln und Getränken - die Beteiligung an anderen Unternehmen - das Management von Sportlern und Künstlern - der Betrieb einer Sauna. Stammkapital: 33.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Temirkanov, Dzharimas, Remscheid, *02.07.1991, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-17: Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 33.000,00 EUR um 5.000,00 EUR auf 38.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.03.2019 beschlossen. Neues Stammkapital: 38.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.03.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.03.2019 Teile des Vermögens des von dem Einzelkaufmann Bremersmann, Helmut Bernhard Arthur, Remscheid, *04.02.1953, unter der Firma Sportfabrik Bremersmann e.K. in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24836) betriebenen Unternehmens - wie in § 4 des Ausgliederungsvertrages des Notars Dr. Hannes Klühs, Düsseldorf, UR-Nr. 476/2019 bezeichnet - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.