2019-05-23: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.02.2019 mit dem Sportverein Rückenschule Wettenberg e.V. mit dem Sitz in Wettenberg (Amtsgericht Gießen VR 2332) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.