2011-06-29: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 29.03.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.03.2011 mit dem Sportgemeinschaft GFC Düren 1899 e.V. mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren 60 VR 2294) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.