2012-08-10: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2011 mit Änderungen vom 22.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlungen vom 24.02.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2011 mit dem Verein DJK Borussia 64 Byfang e. V. mit Sitz in Essen, Amtsgericht Essen, VR 20315 verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.