2018-09-10: VR 100264: Rüppurrer Fußballgesellschaft 04 e.V., Karlsruhe . Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.04.2018 der Verein "DJK GRÜN-WEISS 1923 KARLSRUHE-RÜPPURR e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100212) und der Verein "FSV Alemannia Rüppurr e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100227) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.