2009-07-13: Als übernehmender Rechtsträger entstanden durch Verschmelzung zur Neugründung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung des Vereins Sportverein Gressenich 1919 in Stolberg-Gressenich (Amtsgericht Aachen; VR 50332) vom 24.03.2009 und der Mitgliederversammlung des Vereins FC ADLER WERTH 1919 in Stolberg-Werth (Amtsgericht Aachen; VR 50620) vom 24.03.2009 als übertragende Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.