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Sportograf Verwaltungs GmbH

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Adresse / Anfahrt
Süsterfeldstraße 170
52072 Aachen
1x Adresse:

Dennewartstraße 25
52068 Aachen


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2010. Geschäftsanschrift: Dennewartstraße 25-27, 52068 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als Komplementär-GmbH an der Sportograf GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holz, Guido, Aachen, *02.04.1979; Janas, Tomasz, Roetgen, *22.04.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Süsterfeldstraße 170, 52072 Aachen. Nach Änderung des Wohnortes: Geschäftsführer: Janas, Tomasz, Freiburg, *22.04.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-05:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sportograf Digital Solutions GmbH mit Sitz in Aachen am 05.07.2021 eingetragen worden.

2021-07-05:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 30.06.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sportograf Digital Solutions GmbH mit Sitz in Aachen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.