2022-02-01: d. Höhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2012 mit Änderung vom 23.12.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.1 (Firma, bisher: SWIFT Vermögensverwaltungs GmbH), § 5 (Gegenstand des Unternehmens) und § 1 Ziffer 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 93974) nach Bad Homburg v. d. Höhe beschlossen. Geschäftsanschrift: Saalburgstraße 157, 61350 Bad Homburg v. d. Höhe. Gegenstand: Der Betrieb einer Sportschule, und der Vertrieb von Produkten und/oder Dienstleistungen entsprechend dem Unternehmensgegenstand, mit dem Schwerpunkt auf Sport Aerobic, Rhythmische Sportgymnastik, Sportakrobatik; sowie Yoga, Zumba, Pilates und Rückenfit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steyer, Michaela, Oberursel, *23.06.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-02-02: d. Höhe. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von der Einzelkauffrau Steyer, Michaela, *23.06.1967, Oberursel unter der Firma Michaela Steyer e.K. mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 6202) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. 25.500,00 EUR.
2022-02-02: d. Höhe. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Michaela Steyer e.K. mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 6202) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.