2019-07-02: VR 1866: Sportverein Altena e.V., Altena . Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 24.03.2019 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 24.03.2019 mit dem Männer-Turn-Verein von 1860 e. V. mit Sitz in Altena/Westf. (Amtsgericht Iserlohn VR 10262) und Turn- und Sportverein Altena (Westf.) e.V. mit Sitz in Altena (Amtsgericht Iserlohn VR 10333) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.