2015-06-02: VR 20317:"Sportverein Halle e.V." , Halle (Saale) ( Halle (Saale)). Sportkultur e. V. mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Stendal VR 1057) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2015 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 31.03.2015 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 25.03.2015 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.