2013-09-12: Entstanden durch Verschmelzung des Sportverein Zschocken 1959 e.V. mit dem Sitz in Hartenstein (Amtsgericht Chemnitz, VR 70399 ) und des Hartensteiner SV e.V.mit dem Sitz in Hartenstein (Amtsgericht Chemnitz, VR 70390 ) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2013 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 10.05.2013 der übertragenden Vereine.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.