2013-10-17: Der Verein hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme Teile des Vermögens als Ganzes (Abteilung Pferdesport) gemäss Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 16.10.2012 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 02.11.2012 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.11.2012 auf den Pferdesport Bautzen e.V. mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden VR 5753) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.