2010-09-15: Sportverein Trelde von 1950 e.V., Trelde, ( Trelde).Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 15.06.2010 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.06.2010 mit dem Kakenstorfer Sportverein e.V. mit Sitz in Kakenstorf (Amtsgericht Tostedt VR 1112) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.