2008-09-04: Der Verein hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2008 Teile des Vermögens (Teilbetrieb des Sportvereins Wehen 1926 - Taunusstein e.V. mit Lizenz-Mannschaft, U 23, U 18/U 19, U 17 und U 16) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die SV Wehen 1926 Wiesbaden GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden ( Amtsgericht Wiesbaden HRB 23667) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.