2010-04-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2010. Geschäftsanschrift: Ober-Ramstädter-Straße 96e, 64367 Mühltal. Gegenstand: Die Unternehmensberatung und Projektentwicklung sowie IT-Consulting. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knißling, Paul, Mühltal, *17.08.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Paul Knissking, Mühltal, *17.08.1979 unter der Firma Paul Knissing e.K. in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84036) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.02.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-04-09: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.04.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-18: Umwandlungsvermerk vom 08.04.2010 aus lfd. Nr. 1, Fall 1, von Amts wegen berichtigt, nun: Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Paul Knissling, Mühltal, *17.08.1979 unter der Firma Paul Knissling e.K. in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84036) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.02.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2011-10-18: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt III (Stammkapital) Ziffer 1 und 2 zum Zwecke der Abspaltung des unter der Firma Wojciech Gdaniec e.K. in Darmstadt (HRA 84348) betriebenen Unternehmens beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Gdaniec, Wojciech Lechoslaw, Darmstadt, *27.05.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 und 30.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2011 und 30.09.2011 das von dem Einzelkaufmann Wojciech Gdaniec, Darmstadt, *27.05.1980 unter der Firma Wojciech Gdaniec e.K. in Darmstadt (HRA 84348) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-11-05: Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I, Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Darmstadt beschlossen. Neuer Sitz: Darmstadt. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 99.3, 64295 Darmstadt.