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SprachHaus GmbH

ZQ, Alphabetisierungskursen, Zusatzqualifizierung..., Traumafortbildung, Integrationskurse, Berufsbezogene Sprachkurse
Adresse / Anfahrt
Overstolzenstraße 15
50677 Köln
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-01-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2020. Geschäftsanschrift: Overstolzenstraße 15, 50677 Köln. Gegenstand: die Durchführung von Bildungsmaßnahmen, v.a. Angeboten im sprachlichen, beruflichen, didaktischen und pädagogischen Bereich, in Einzel- und Gruppenmaßnahmen, der Vertrieb von Schulungsmaterialien und verwandte Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur eine GeschäfsführerIn bestellt, so vertritt sie die Gesellschaft allein. Sind mehrere GeschäftsführerInnen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von Ihnen gemeinschaftlich oder durch einen von ihnen in Gemeinschaft mit einer Prokuristin/einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sakowski, Heike Sabine, Köln, *08.08.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Sakowski, Heike Sabine, Köln, *08.08.1967 unter der Firma SprachHaus Sprach- und Integrationskurse e.Kfr. in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 35036) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.11.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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