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Sr. Management GmbH

Blogger/in, Künstlermanagement, SRM..., Zaubershow, Eventpartner, Zauberei, Galaevents, Rückumschlag, Fananliegen, Markenbotschafterin, Autogrammwünsche
Adresse / Anfahrt
Beethovenstraße 5-13
50674 Köln
1x Adresse:

Kaiser-Wilhelm-Ring 22
50672 Köln


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mind. 17 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2020. Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 22, 50672 Köln. Gegenstand: der Verlag, die Produktion und Promotion von Musik- und Worttiteln, Künstlern und Produzenten, die Übernahme von Managementleistungen, Merchandising, der gesamte Bereich der Aus- und Verwertung von Musik- und Worttiteln sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rinne, Sascha, Köln, *11.06.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung mit der SR Management Sascha Rinne e.K. mit Sitz in Köln beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neugefasst. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Sascha Rinne unter der Firma SR Management Sascha Rinne e.K. mit Sitz in Köln betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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