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Sr. Verwaltungsgesellschaft mbH

Transport und Logistik, Schüttgutwagen, Tads..., Selbstentladewagen, Ladevolumen, Uas, Entlademöglichkeit, Kies und Schotter, Parameter Eigengewicht, Waggonvermietung
Adresse / Anfahrt
Robert-Bunsen-Straße 4
36179 Bebra
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Müsch, Gerhard, Vellmar, *29.06.1944.

2007-11-15:
Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Baumaschinen Bebra MSR GmbH mit Sitz in Bebra (AG Bad Hersfeld HRB 1498) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 sowie die Änderung des gesamten Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere in § 1 die Änderung der Firma, in § 2 die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens und in § 4 die Neufassung der Vertretungsregelung beschlossen. SR Verwaltungsgesellschaft mbH. Erwerb, Bebauung und Unterhaltung von Grundbesitz sowie dessen Vermietung und Verpachtung.Die Gesellschaft kauft und verkauft zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung Maschinen und bewegliche Investitionsgüter aller Art, insbesondere Baumaschinen. Neues Stammkapital: 70.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 21.06.2007 Bezug genommen.

2007-12-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Baumaschinen Bebra MSR GmbH mit Sitz in Bebra (AG Bad Hersfeld HRB 1498) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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